Künftig werden VerbraucherInnen beim Abschluss einer Lebensversicherung einen geringeren Garantiezins bekommen.
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Versicherer bei Neuverträgen maximal noch 0,25 Prozent pro Jahr versprechen. Diese Änderung legte das zuständige Bundesfinanzministerium per Verordnung fest.
Bisher lag der Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – bei 0,9 Prozent. Er ist ein Teil der Verzinsung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Die Zahlen beziehen sich nur auf den Sparanteil nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem eventuellen Beitrag für einen Todesfallschutz.
Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Anbieter mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Auch bei der internen Kalkulation dürfen die Versicherer den Garantiezins nicht überschreiten. Viele bleiben jetzt schon unter den 0,9 Prozent.
Hintergrund: Die Finanzaufsicht Bafin hatte der Branche schon vor einem Jahr nahegelegt, diese Schwelle nicht auszureizen.