Abgasskandal

Wir prüfen, ob Ihnen Schadenersatz aufgrund
des Abgasskandals zusteht.

Deshalb sollten Halter trotz 30-jähriger Verjährungsfrist jetzt klagen!

Abgasskandal in Österreich

Gegenüber deutschen Verbrauchern haben Österreicher im Dieselskandal einen entscheidenden Vorteil. Die Verjährungsfrist, welche in Deutschland nicht abschließend geklärt ist, beträgt für sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre – auch vor deutschen Gerichten. Das bedeutet, dass betroffene Fahrzeughalter aus Österreich ihre Klage theoretisch auch noch in einigen Jahrzehnten gegen VW einreichen können. Rechtsanwälte raten davon jedoch ab und erklären, dass ein Abwarten nicht sinnvoll ist. 

“Ist eine Person aus Österreich nachweislich Opfer einer vorsätzlichen bzw. sittenwidrigen Täuschung, hat sie geltender Rechtsprechung zufolge bis zu 30 Jahre Zeit, um sich juristisch gegen den Verursacher zur Wehr zu setzen. Das kann durchaus sinnvoll sein, da sich betroffene Verbraucher auch Jahre nach Bekanntwerden der Tat noch juristisch wehren können.

Im Falle des VW-Abgasskandals gibt es jedoch zwei grundlegende Argumente, die dagegen sprechen: Zum einen muss die sittenwidrige Täuschung in Österreich noch vor jedem Gericht neu verhandelt werden, da es keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt. Zum anderen verlieren die Fahrzeughalter mit jedem Tag, den sie länger warten, Geld. Betroffene Verbraucher sollten sich daher schon heute gegen den Konzern zur Wehr setzen – und zwar in Deutschland.

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Wer mit der Klage wartet, verliert Geld!

Vom Abgasskandal betroffene Österreicher sollten jedoch nicht mit ihrer Klage warten, sonst verlieren sie bares Geld. Je länger die Halter ihre Fahrzeuge nutzen, desto geringer fällt die Entschädigung aus. Entsprechend der jeweiligen Laufleistung des PKW wird nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt. Wer mit seiner Klage also weiterhin wartet, verliert jeden Tag mehr Geld.

Klagen ohne Risiko möglich.

Wer Angst vor eventuellen finanziellen Problemen hat, kann sich dagegen absichern. Für die Klagen in Deutschland haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich für eine Prozesskostenfinanzierung ihre Deckungszusage gegeben. Für die betroffenen Österreicher bedeutet dies, dass sie zu 100 Prozent ohne eigenes Risiko eine Klage in Braunschweig gegen VW einreichen können. In Österreich muss hingegen jede Klage mit entsprechendem Risiko einzeln verhandelt werden.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges beim jeweiligen Hersteller geltend machen und dieses dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Hier finden Sie weitere Informationen:

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen:

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Eine Klage ist risikofrei möglich!
  
  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und beraten Sie über die weiteren Schritte
  • Die Erfolgsaussichten bewegen sich bei 98% 
  • Eine Klage ist auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich
  • Wir arbeiten mit Experten und angesehenen Rechtsanwaltskanzleien zusammen um Ansprüche durchzusetzen
  • Sie können Ihr Fahrzeug auch nach erfolgreicher Durchsetzung weiter nutzen

Erfahren Sie jetzt, ob Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Der Abgasskandal ist einer der größten wirtschaftlichen Skandale in der jüngeren Geschichte Europas.