Betriebsunterbrechung durch Covid-19 – Tiroler Hotelier klagt erfolgreich Versicherung

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Ein Hotelier aus Tirol hat erfolgreich gegen seine Versicherung geklagt, diese muss jetzt laut Urteil für seine Betriebsunterbrechung aufkommen. 

Ein richtungsweisendes Urteil!

Die Versicherung muss die Betriebsunterbrechung zahlen

Ein Tiroler Hotelier hat seine Versicherung geklagt, bei der er vor Jahren eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte. 

Auch wenn die Versicherung im Verfahren – unsere Anwälte kennen das bereits – wirklich alles versucht hat, um nicht zahlen zu müssen: 

Das Gericht hat nunmehr ausgesprochen, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Sämtliche hartnäckigen Einwendungen der Versicherung wurden verworfen.

Geschädigte können sich keine teuren Prozesse leisten

Unsere Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Versicherungsunternehmen taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft und speisen Versicherte mit mickrigen Summen ab. Die Versicherer wissen, dass sich ihre Kunden langwierige und kostspielige Prozesse, um ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten, nicht leisten können.

Das aktuelle Urteil ist nach diesem sehr fordernden Jahr endlich eine gute Nachricht für alle Hoteliers, die eine Seuchenbetriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben. 

Kontaktieren Sie uns jetzt!

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