Im ersten Schritt, der Überprüfung Ihrer Versicherung sowie der Beratung verdienen wir nichts. Im zweiten Schritt werden wir erfolgsbasiert vergütet. Das bedeutet für Sie, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Lebensversicherung rückabzuwickeln, erhalten Sie den vollen Rückkaufswert zurück. Weiter erhalten Sie 65% der Summe, die wir zusätzlich für Sie herausholen. Dabei beträgt unser Erfolgsanteil 35%.
Ihr Vorteil: Ohne unsere Arbeit wäre der zusätzliche Anteil verloren. Sie können also nur als Gewinner aus Ihrer Lebensversicherung gehen.

Wenn Sie Kontakt aufnehmen, prüfen wir kostenlos ob Ihre Versicherung ebenfalls betroffen ist. Ist dies der Fall erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr einbezahltes Geld wieder zurück erhalten. Wir übernehmen, die Anforderung fehlender Dokumente, die Kündigung Ihrer Lebensversicherung und setzen alle Ansprüche für Sie durch. Es entstehen dabei keine Kosten.

Dank fehlerhafter Rücktrittserklärungen in rund 80% der Lebensversicherungen, können die betroffenen Verträge vollständig rückabgewickelt werden. Das bedeutet für Sie, der Vertrag ist nie zustande gekommen.

Es entsteht kein Risiko für Sie. Wir tragen alle anfallenden Risiken und Kosten. Sie müssen sich keine Sorgen mehr um Ihre Lebensversicherung machen.

Sollte Ihre Versicherung fehlerfrei sein, ändert sich nichts für Sie. Es entstehen keine Kosten und Sie wissen, dass Ihre Vertrag korrekt ist.

Es entstehen keine Konsequenzen für Sie. Ihre Kündigung betrifft nur die fehlerhafte Versicherung. Der Versicherungsschutz anderer Versicherungen bleibt bestehen.

Es entstehen keine Kosten für Sie.

Grundsätzlich sind alle Lebensversicherungen aller Versicherungsanbieter, welche zwischen 1.1.1994 und 31.12.2015 abgeschlossen wurden, betroffen. Der Status der Versicherung spielt dabei keine Rolle. Es ist egal, ob der Vertrag noch aufrecht, beitragsfrei oder gekündigt ist.

Das ist kein Problem. Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Der Versicherer muss die Unterlagen herausgeben.

Wir haben Ihnen die beiden Urteile zur eigenen Recherche herausgesucht und hier angeführt:
OGH-Urteil
EuGH-Urteil